Lernen aus der Geschichte?

Gestern kursierte im Internet über die Nachrichtenagenturen eine Kurzmeldung. Eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Magazin der „Stern“ hat ergeben, dass jeder fünfte junge Erwachsene den Begriff „Auschwitz“ nicht kennt. Im Gegensatz zu den über 30jährigen, wo über 95% zumindest den Namen  kennen und mit dem Konzentrations- und Vernichtslager in Verbindung bringen. Zugleich erschreckend, dass circa 70% nicht wussten, dass Auschwitz in Polen liegt.

Nun gibt es solcher Umfragen viele und sie werden regelmäßig wiederholt, gerne auch im Auftrag von Zeitungen und Zeitschriften, die natürlich hoffen, damit eine Schlagzeile machen zu können. Gerne dann auch zeitnah an öffentlichen Gedenktagen, wie jetzt zum morgigen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.

Viele dieser Umfragen kann man getrost beiseite tun. Es geht oft um Detailwissen und die produzierte Erregung mit Forderungen an Schule und Geschichtsunterricht reproduziert in der Regel nur ein völlig veraltetes Bild von Geschichte als Lern- und Paukfach.

Hier liegt die Sache meines Erachtens anders. Auschwitz ist zentral für die deutsche, ja für die europäische und Weltgeschichte. Hier kann nicht argumentiert werden, dass man genauso gut, etwas anderes wissen oder lernen könne und es letztlich um Kompetenzen gehe. Wenn gerade die junge Generation trotz Schule,  Büchern, Geschichts-TV, Internetportalen und zahlreichen Dokumentar- und Spielfilmen „nichts mit Auschwitz anfangen“ kann, ist das ein Problem.

Aus dem, was ich täglich sehe und erlebe, scheinen mir die Ergebnisse der Umfrage völlig unwahrscheinlich und  nicht nachvollziehbar.  Aber wenn die Zahlen korrekt und repräsentativ sein sollten, ist es in diesem Fall  nötig  sich ernsthaft die Frage zu stellen, ob hier etwas falsch läuft in Schule und Unterricht? Und was diese Entwicklung für unserer Gesellschaft bedeuten könnten?

Update 2 zur (Nicht-)Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“

Die Debatte um die Veröffentlichung der Buchauszüge wird zunehmend absurder. Eine bessere Werbung hätte sich Mc Gee für sein Zeitungszeugenprojekt allerdings nicht wünschen können. Nachdem der Freistaat Bayern eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung angekündigt hatte, soll nun die in den beiden ersten Ausgaben von Zeitungszeugen breit beworbene Beilage mit Auszügen aus „Mein Kampf“ zur dritten Ausgabe nun nur mit unleserlich gemachten Originalpassagen verkauft werden. Angeblich um einer Beschlagnahmung der gedruckten Ausgabe zuvorzukommen.

Die Bild-Zeitung springt auf den Zug auf und nennt es Selbstzensur. Ich würde es Vermarktung nennen, die erstmal zu einer weiteren Mystifizierung des Buches beiträgt. Die Veröffentlichung von kommentierten Auszügen nämlich müsste hinreichend durch das Zitatrecht gewährleistet sein, ansonsten wären wissenschaftliche Publikationen ja kaum denkbar (so auch die Argumentation McGees in einem Brief an die Leser). Wie die Ausgabe aussehen sollte, lässt sich auf der Webseite von Zeitungszeugen noch sehen.

Wobei es, das sei hinzugefügt, einen ähnlichen Fall mit der Vorgängerpublikation bereits gegeben hat, die wohl an den Kiosken beschlagnahmt wurde und der Verleger erst vor Gericht Recht bekommen hat. Dadurch ist dem Verlag ein finanzieller Schaden enstanden (ausführlich dazu die Wiener Zeitung). Das Vorgehen des bayrischen Finanzministeriums ist mir allerdings völlig uneinsichtig. Was genau wollen die da schützen? Und warum?

Nochmal zur Erinnerung: Es geht um eine kommentierte Ausgabe von Auszügen eines Buchs, dessen Urheberrecht 2015 ausläuft, das im Ausland (und damit auch im Internet) frei verkäuflich und zugänglich ist, von dem auch kommentierte Auszüge und Ausgaben vorliegen und das als „Erbstück“ in vielen Wohnungen im Bücherregal steht.

Update zur Debatte um Veröffentlichung von „Mein Kampf“

Der Focus meldet heute:

Das bayerische Finanzministerium will gerichtlich gegen eine Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ vorgehen. Es wird beim Landgericht München noch heute Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um die Rechtspositionen des Freistaats Bayern zu wahren“, sagte Ministeriumssprecher Thomas Neumann am Dienstag. „Durch die mögliche Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“ sehen wir unser Urheberrecht verletzt.“

Der ganze Artikel ist hier zu lesen.

Zu den Hintergründen siehe auch den Blogbeitrag von gestern.

Stichworte zur Jüdischen Geschichte

„Die Stichworte des Monats zur Jüdischen Geschichte sollen Argumente gegen antisemitische Stereotype liefern, indem die Phänomene jeweils kontextualisiert werden und ihr Faktenhintergrund erläutert wird.“

Die Stichworte sind Teil der Webseite des Pädagogischen Zentrums Frankfurt am Main, des Fritz Bauer Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt. Sie sind informativ, gut lesbar und für den Unterricht geeignet, nur leider nicht als RSS-Feed abonnierbar.

Interessant ist auch das Fortbildungsangebot des Zentrums. Ein Überblick der Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2012 findet sich hier.

Debatte um Hitlers „Mein Kampf“

Hitler hat es mit seinem Buch „Mein Kampf“ aktuell wieder in die Schlagzeilen der Presse geschafft. Hitler fasziniert: So viel Hitler war selten. Diskutiert wird gerade die kommentierte Teilveröffentlichung in einer Zeitungssammeledition an den Kiosken in einem Projekt namens Zeitungszeugen des Verlegers Peter McGee. Wer für sein Produkt Aufmerksamkeit haben möchte, der bekommt sie auf diese Weise. Sorgen um „Aufklärung“ der Bevölkerung scheinen nur vorgeschoben. Die erwartete Empörung ist völlig abstrus, wird aber dennoch produziert. Ministerin Schröder war eine der ersten, die prominent protestiert haben.

Die Aufregung um Hitler funktioniert immer. Interessant ist der Blick von außen auf Deutschland. Sehr lesenswert dazu der Artikel: Germany’s outdated, wrongheaded ban on nazi books like Mein Kampf. Der Titel des Beitrags gibt den Grundtenor bereits wieder.

Nun ist es ja so, dass das bayrische Finanzministerium die Urheberrechte an dem Buch hält, die aber nun 2015 auslaufen. Das Buch ist in Deutschland für Kauf und Verkauf in der unkommentierten Vollversion verboten. Der Besitz, so man es denn z.B. erbt, und das Lesen sind keineswegs verboten. Auch außerhalb Deutschlands ist das Buch im Original und Überetzung frei verkäuflich und wurde sogar im britischen Weihnachtsgeschäft von Teilen des Buchhandels als Lese- und Geschenkempfehlung angepriesen, bis es aufgrund massiver Proteste von den Weihnachtsauslagetischen genommen wurde.

Durch das Verbot in Deutschland hat das Buch eine besondere Aura erhalten, die es gar nicht verdient. Eine Geschichtslehrerin, bei der ich im Referendariat hospitiert habe, brachte das Buch in einer alten, geerbten Ausgabe mit den Unterricht. Die Schülerinnen und Schülern waren extrem neugierig, aufmerksam und behandelten das Exemplar mit Interesse, Vorsicht und einem gewissen Staunen. In Auszügen gelesen oder besprochen wurde der Text nicht. Andere Texte zur NS-Ideologie sehr wohl. In meinem ersten Jahr als Lehrer habe ich das dann genauso gemacht. Fand das aber irgendwie verkehrt, weil dieses Vorgehen die Aura des Buchs bewahrt, wenn nicht sogar verstärkt.

Etwas später hat mich jemand auf die Lesung von Serdar Somuncu aufmerksam gemacht (siehe unten). Für alle, die es nicht kennen: Die Art der Auseinandersetzung ist sicher nicht jedermanns Sache. Ich würde das Reinhören trotzdem auf jeden Fall empfehlen. Es mag nicht sehr wissenschaftlich sein, doch die Informationen sind sehr gut recherchiert, informativ und vor allem befreit das Lachen über die Inhalte den Text von der Aura des Verbotenen und dadurch Interessanten.  Das scheint mir ob der aktuellen Debatte nötiger denn je. Ich habe sehr gute Erfahrungen im Unterricht mit Auszügen aus dem Programm von Somuncu gemacht. Ich halte die Auseinandersetzung mit dem Text, seiner Entstehungs- und Wirkungsgeschichte für wichtig und kann dem einleitenden Statement des oben referierten Artikels nur beipflichten:

Letting people read and dismiss Hitler freely would do more to combat fascism than the de facto prohibition on Nazi literature.

CfA Themenheft „Mediengeschichte“ bei Geschichte lernen

In der aktuellen Ausgabe von Geschichte lernen findet sich ein Einladung zur Mitarbeit für ein Heft zur Mediengeschichte. Schwerpunkt soll das 19. und 20. Jahrhundert sein. Zur Zeit ist die Heftbeschreibung nur in der Printausgabe zu lesen, wird aber sicher in den nächsten Tagen auch auf die Webseite der Zeitschrift gestellt.

Mediengeschichte kommt nach meiner Erfahrung im Unterricht kaum, allenfalls schlagschlichtartig vor. Vermutlich  wird die Erfindung des Buchdrucks angesprochen und zusammen mit einer Reihe weiterer „Erfindungen“ als Aufzählung von Daten aufgeführt und auswendig gelernt. Der rasante Wandel und die Bedeutung von Telegraf, Telefon, Radio, Film, Fernsehen gerät kaum in den Blick, eventuell noch die Entstehung der „neuen“ Massenmedien in der Weimarer Republik und ihre Verwendung durch die Nationalsozialisten besprochen.

Auch hier im Blog findet sich zur Mediengeschichte bislang nicht viel. Publizierte Materialsammlungen und Unterrichtsentwürfe zu dem Bereich sind mir auch nicht bekannt (Hinweise sind immer willkommen). Das Heft könnte helfen die Lücke ein wenig zu schließen. Mehr Mediengeschichte im Unterricht, also ein Lernen über Medien aus historischer Perspektive macht Sinn: Die Einordnung und Erklärungen der „neuen“, hier im Sinne von aktuell digitalen, Medien erfolgt stark geschichtsbezogen. Die Vergleiche und Diskurse im Geschichtsunterricht aufzugreifen, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen, ist originär historisches Lernen mit starkem Gegenwarts- und Lebensweltbezug.

Publizierte Vorschläge helfen solche Themen in den Unterricht zu tragen. Anknüpfungspunkte an die Lehrpläne gibt es viele,, so dass es sich nicht um zusätzlichen „Stoff“ geht, das funktioniert als Forderung für den Geschichtsunterricht schon lange nicht mehr, sondern um exemplarisches Lernen: Die Nutzung und Bedeutung einzelner Medien ist jeweils eng gebunden an die konkreten historischen, gesellschaftlichen Bedingungen. Anders formuliert: Der Bedeutung  z.B. des Buchdrucks liegt in seiner gesellschaftlichen Nutzung und nicht in der technischen Erfindung (bekannte Beispiele sind China und Korea mit viel älteren Erfindungen von Druckverfahren). In Schulbüchern und Unterricht wird in der Regel die Erfindung thematisiert, aber nicht die Nutzung, Verbreitung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen.

Die Auseinandersetzung mit früheren Diskursen über die jeweils „neuen“ Medien ihrer Zeit, vor allem der Geschichte der Medienkritik, von Platons Kritik am Geschriebenen bis zur Comic-Schmutz- und Schundkampagne der 1950er Jahre (PDF), kann helfen, die heutigen Diskussionen und Argumente historisch einzuordnen und den immer wieder, gerade auch in Lehrerzimmern, zu hörenden Aufschrei mit der Warnung vor dem Untergang des Abendlandes durch den befürchteten Verlust grundlegender Kulturtechniken in seiner geschichtlichen Wiederholung am jeweils neuen Medium gelassen zur Kenntnis zu nehmen.

„Forschung“ zu interaktiven Whiteboards im Unterricht

Im November fand an der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung der Goethe-Universität Frankfurt eine Tagung zu interaktiven Whiteboards im Unterricht statt. Die Vorträge sind alle in einem eigenen Youtube-Kanal dokumentiert. Ich habe mir nur das folgende Video angeschaut. Es ist also durchaus möglich, dass sich dort noch interessante, weiterführende Vorträge finden. Was ich allerdings hier gesehen habe, finde ich reichlich daneben.

In dem Vortrag stellen vier Fachdidaktiker aus verschiedenen Fächern (u.a. auch Geschichte, Status: Post Doc) ein gemeinsames Forschungsprojekt zu interaktiven Whiteboards im Unterricht vor anhand eines fächerübergreifenden Planspiels. Allerdings findet sich weder im Ansatz noch in den präsentierten Ergebnissen findet sich eine fachdidaktische Fragestellung (das mag auch in der Auswahl für die Vorstellung auf der allgemeinen IWB-Tagung begründet liegen).

Das Setting der als praxisnah behaupteten Untersuchung geht völlig an der Schulwirklichkeit vorbei (Schülerkleingruppen mit eigenen IWBs in eigenen Räumen, zusätzlich zu den vier wissenschafltichen Leitern 7 (!) Hilfskräfte zur Betreuung der Technik).

Sieht man mal davon ab und wirft nur einen Blick auf die (vorläufigen) Ergebnisse, wird es nicht besser: Die Videobeobachtungen der Gruppenarbeit, die Relationen zwischen Leitungsfunktion in Gruppen, der Motivation und einzelnen Rollen der Gruppenmitglieder bzw. Funktionen im Arbeitsprozess ausmacht usw. – das alles kann auch in Gruppenarbeit ohne digitale Medien, an einer Kreidetafel oder der gemeinsamen Arbeit an einem Plakat beobachtet werden.  Reflektiert wird das nicht. Nichts daran ist spezifisch für die Arbeit mit IWBs.  Sogar die Aussagen speziell zum Einsatz der Whiteboards sind schlicht banal: IWBs eignen sich besonders gut, wenn es um Visualisierung geht… nein, echt jetzt?

Eine fundierte fachdidaktische Auseinandersetzung mit IWB im (Geschichts-) Unterricht steht weiter aus und man darf darauf  gespannt sein.

Friedrich Mohr – Pharmazeut und Politiker, Wissenschaftler und Schulgründer

Etwas Off-topic, da es weder um Medien noch um Geschichtsunterricht geht: Der Artikel ist im Jahrbuch meiner Schule erschienen, das aber nicht online gestellt wird. Deshalb stelle ich ihn hier als PDF zur Verfügung. Zusammengetragen sind die Informationen vor allem aus einem schul- und lokalhistorischen Interesse. Wer sich für Koblenzer Geschichte oder für biographisch orientierte Wissenschaftsgeschichte, besonders der Chemie, interessiert, für den oder die könnte der Beitrag vielleicht interessant sein.

Veröffentlicht ist der Artikel noch unter meinem Geburtsnamen:

Daniel Eisenmenger, „Friedrich Mohr – Pharmazeut und Politiker, Wissenschaftler und Schulgründer“, in: Jahrbuch Eichendorff-Gymnasium Koblenz 2010/2011, S. 200-206.

Handyverbot oder Konzept zur Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen

Vor den Ferien wurde es im Blog von Herrn Rau breit diskutiert. In Bayern gibt es gesetzliche Vorgaben, die den Spielraum von Schulen einschränkt. Ausdisktutiert ist das Thema deshalb noch lange nicht. An meiner Schule wird seit über zwei Jahren über zunächst ein „Handyverbot“, nun über eine „Regelung“ debattiert, die Anfang Februar abgestimmt endgültig werden soll. Eine schriftliche Vorlage gibt es bislang nicht, aber die Tendenz geht wohl in ein allgemeines Einschaltverbot mobiler Endgeräte mit Ausnahmen des unterrichtlichen Gebrauchs (immerhin! auch das scheint nicht in allen Schulen mitgedacht und erlaubt) sowie für „Notfälle“.

Der Reiz liegt natürlich in der vermeintlichen Eindeutigkeit der Regelung. Es stellt sich aber die Frage der Durchsetzbarkeit. Meines Erachtens bleiben damit viele Bereiche nicht oder zumindest nicht zufriedenstellend geregelt: Was ist mit Exkursionen und Klassenfahrten? Erstreckt sich das Verbot auf alle Schulveranstaltungen? Was ist mit Schülern, die außer ihrem „Handy“ gar keinen separaten Fotoapparat mehr haben? Also müssten Schulfahrten schon einmal ausgenommen werden. Was ist mit dem Schülercafé und anderen Lern- und Arbeitsecken in der Schulen? Wenn Schüler, besonders der Oberstufe, dort ihre Freistunden verbringen, dürfen sie dann keine Musik hören, in ihrem Smartphone, was immer mehr Schüler haben, keine Notizen machen, keine Termine  oder Aufgaben eintragen, nichts im Internet nachschlagen? Und falls nicht, wer soll das überprüfen, wenn die Regelung wie angedacht getroffen wird.

Ich bin überrascht, wie emotional und teilweise einseitig das Thema immer noch debattiert wird. Und das offensichtlich in der Breite. Erst vor ein paar Tagen hat Tim Krumkühler über Twitter auf einen entsprechenden Artikel in der „Hildesheimer Allgemeinen“ hingewiesen. Die Umfrage unter den Lesern bestätigt eine mehrheitlich ablehnende Haltung. Handys werden offensichtlich vor allem als  Kommunikations- und Unterhaltungsinstrumente wahrgenommen und nicht (auch) als Lernwerkzeuge.

Dies erfordert einen anderen Blick, eine andere Wahrnehmung. In anderem Zusammenhang hat Jöran Muuß-Merholz das schön dargestellt: Sehen Lehrerinnen und Lehrer einen Lernenden auf dem Schulhof in einer Ecke mit Buch, werden sie ihn oder sie vermutlich als fleißig, brav, interessiert, lernwillig oder strebsam wahrnehmen und einordnen. Sitzt jedoch jemand mit seinem „Handy“ in der Ecke (ob nun spielend, lesend oder mit anderen kommunizierend),  heißt es, dass sich dieser Lernende von den anderen abkapselt, vereinsamt, sich nicht bewegt usw.

Dabei ist das vor allem eine Frage der Wahrnehmung. Sowohl die zentrale Bedeutung der Geräte für die heranwachsenden Jugendlichen, verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten als auch die damit verbundene Medienkonvergenz und der gesellschaftliche Wandel sind den meisten Lehrkräften (wohl) nicht klar. Was ihnen über Präventationsprogramme und medial vermittelt vielmehr bewusst scheint, sind die Gefahrenpotentiale, die u.a. mit Begriffen wie „Cyber Mobbing“ und „Happy Slapping“ umrissen werden können.

Wer sich an den #Pencil-Chat auf Twitter erinnert, dem fällt die Analogie sicher nicht schwer: Auch Stifte können für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt werden, zum Malen, zum Spielen, zum Bekritzeln von Tischen und Wänden, aber niemand käme auf die Idee, sie deshalb in der Schule zu verbieten, weil sie vom Unterricht ablenken könnten (was, wenn man sich malende Schüler im Unterricht anschaut, nicht selten geschieht) oder sie anderweitig eingesetzt werden können, zur Not als Stichwaffe: Aus der eigenen Schulzeit kennen die meisten sicher jemanden, der mal eine Bleistiftspitze unter die Haut bekommen hat. Der Vergleich ist sicher provokant, aber es soll keiner sagen, das sei völlig abwegig. Wie gesagt, alles eine Frage der Wahrnehmung.

Auf der anderen Seite stehen Projektschulen, die seit Monaten, einige seit Jahren erfolgreich und vorbildlich mit mobilen Endgeräten arbeiten. Verwiesen sei exemplarisch auf die KAS in Köln oder die Goldau-Projektschule. Den verantwortlichen Umgang mit einem Werkzeug erlernt nur derjenige, der es auch benutzen kann. Verbote helfen meines Erachtens nicht weiter, sondern bilden allenfalls Rückzugsgefechte, die das Eindringen digitaler Medien in die Schule allenfalls verzögern, aber nicht aufhalten können. Schule scheint im Vergleich zu anderen Lebens- und Arbeitsgebieten einen vergleichsweise starken Resistenzkörper zu bilden, der sich der Durchdringung widersetzt.

Für meine Schule würde ich mir natürlich eine andere Regelung wünschen als ein Verbot, das unter „Handyordnung“ de facto ein weitgehendes Verbot versteht. Einen entsprechenden Alternativvorschlag habe ich bei der Schulleitung eingereicht und mich dabei an den Ideen der gelungen Broschüre „Handy im Schulfeld“ der PH Zürich (PDF) orientiert. In dem Heft sind u.a. Vorschläge für unterschiedliche Handyregelungen verlinkt (S. 9), die, wie ich finde, erstaunlicherweise bereits vier oder fünf Jahre alt sind, trotzdem m.E. zukunftsweisend, da sie den Gebrauch mobiler Endgeräte an Schulen weitgehend zulassen, aber nur offensichtliche Missbräuche ausschließen.

Das lässt sich durchaus analog zum selbstverständlichen Verbot denken, mit Stift oder Schere jemand anderen zu verletzen. Eine gewisse Grauzone wird bleiben: So hat wohl jede Lehrkraft auch heute eine andere Einstellung dazu, wie er bzw. sie mit Schülerinnen und Schülern umgeht, die im Unterricht mit Stift und Papier malen statt?/und dabei? zuhören.

Das Zulassen und Nutzen von digitalen Medien in der Schule, und das scheint mir abschließend elementar, müssen entsprechende pädagogische Maßnahmen begleiten: Dazu gehören Elternabende, Projekte und Konzepte zum Jugendmedienschutz bzw. deren Integration in den Unterricht, also „digitale Aufklärungsarbeit“ im weitesten Sinne als Aufgabe von Schule. Eine Vielzahl der mir bekannten Fälle missbräuchlichen Umgangs (heimliches Aufnehmen, Onlinestellen von Fotos, Filmen usw.) resultiert aus Naivität über die Tragweite und Unwissenheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Begleitend zum Lernen und Arbeiten mit digitalen Geräte muss Schule das thematisieren. Wer sollte das sonst tun?

Frühe Neuzeit in Computerspielen

Bei der Durchsicht meiner Mails nach dem Winterurlaub ist mir folgender Call for Papers aufgefallen, auf den ich hier auch gerne hinweise:

Vom 15. bis 17. März 2013 findet in Düsseldorf eine internationale Tagung zur Geschichte der Frühen Neuzeit im Computerspiel statt. Beiträgsvorschläge können bis zum 15. Mai 2012 eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite zur Geschichte der frühen Neuzeit an der Universität Düsseldorf.

Es wird sicher spannend zu sehen sein, ob eine derartig zeitliche Einengung und fachliche Ausdifferenzierung trägt, zumal der inhaltliche Schwerpunkt bzw. oft nur weitestgehender Bezug der meisten Spiele im 2. Weltkrieg und der Zeitgeschichte liegt.

Positiv herzuheben ist sicher der Ansatz, „Videospiele [nicht] aus der Perspektive etablierter Forschungsprogrammatiken als defizitär zu beschreiben“. Einige der vorgegebenen Fragekomplexe für die Beitragsvorschläge sind interessant, zeigen in ihrer punktuellen Sprunghaftigkeit aber auch, wie wenig das Thema „Computerspiele und Geschichte“ bisher durchdrungen ist.